Regeln zur Kurzzeitvermietung nach Gemeinde

Die Regeln zur Kurzzeitvermietung können je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich sein. Diese Seite ist eine Zusammenstellung aus kantonalen und kommunalen Quellen und zeigt die Regeln zur kurzzeitigen Vermietung ganzer Wohnungen an Gäste.

Abgebildeter Fall: eine ganze Wohnung, die an Gäste vermietet wird, ohne dass die Eigentümerschaft darin wohnt. Für ein einzelnes Zimmer in der selbstbewohnten Wohnung gelten oft deutlich leichtere Regeln; diese sind hier nicht abgebildet.

Stand · nach bestem Wissen aus öffentlichen Quellen zusammengetragen · keine Rechtsberatung und kein Ersatz für die Auskunft der Gemeinde

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Eine Tagesgrenze ist meist eine Schwelle, kein Verbot.
Im Tessin ist 90 Tage der Punkt, ab dem eine Umnutzungsbewilligung nötig wird — die erhältlich ist. In Genf ist dieselbe Tätigkeit jenseits von 90 Tagen eine unzulässige gewerbliche Nutzung. Gleiche Zahl, umgekehrte Bedeutung.
Im Tessin kann das Überschreiten der 90 Tage den Zweitwohnungsstatus kosten.
Entgegen der Intuition macht mehr Vermieten eine Wohnung rechtlich nicht stärker zur Ferienwohnung. Das Umnutzungsgesuch, mit dem man zur gewerblichen vermietenden Person wird, nimmt die Wohnung aus der frei nutzbaren Klasse der Zweitwohnungen heraus: «Zweitwohnungen gelten dann als Erstwohnungen». In einer Gemeinde mit einem Zweitwohnungsanteil über 20 % ist die Umklassierung einseitig — «wird das Objekt eine Erstwohnung bleiben» — und aus einer altrechtlichen Zweitwohnung, die an jede Person verkäuflich war, wird eine, die es nicht mehr ist. Vor dem Überschreiten der 90 Tage die ZWG-Karte prüfen. Unter 20 %, wie in Mendrisio, schnappt diese Falle nicht zu.
Die meisten Gemeinden übernehmen die Regelung ihres Kantons.
Nur Gemeinden haben eine eigene Regelung. Alle übrigen sind nach dem kantonalen Regime eingefärbt — ehrlich, aber grob: eine Gemeinde kann an jeder Gemeindeversammlung eine eigene Regelung beschliessen.
Bestehende Objekte sind in der Regel geschützt.
Wo eine Gemeinde die Kurzzeitvermietung untersagt hat, schützt die Besitzstandsgarantie normalerweise Wohnungen, die an einem festgelegten Stichtag bereits rechtmässig so genutzt wurden. In Wilderswil ist das der 2. November 2023, in Unterseen der 17. Januar 2019.
Schraffierte Gemeinden sind noch nicht entschieden.
Die diagonale Schraffur markiert eine Regelung, die angefochten ist, auf die kantonale Genehmigung wartet oder als befristete Planungszone gilt. Das Altstadtverbot der Stadt Bern ist seit 2022 vom Volk angenommen und noch immer nicht vollziehbar.
Grün heisst nicht erlaubt.
Das hellste Band bedeutet, dass keine Regelung zur Kurzzeitvermietung gefunden wurde — nicht, dass alles zulässig wäre. Eine dauerhafte Umnutzung von Wohnen zu Beherbergung kann überall nach Art. 22 RPG bewilligungspflichtig sein, und miet-, brandschutz-, melde- und kurtaxenrechtliche Pflichten gelten in jedem Fall.

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